Überblick:

Verfahrensdokumentation
Nach GOBD

Was ist eine Verfahrens- dokumentation?

Eine Dokumentation, in der alle relevanten IT-Prozesse, die mit der Buchhaltung zusammenhängen,

in schriftlicher Form dargestellt werden.

 

Alle VorgehensweisenSysteme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.

Wer benötigt eine Verfahrens- dokumentation?

Alle Steuerpflichtigen, die Bilanzen oder Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) erstellen, müssen die GoBD beachten, sofern sie unternehmerische Prozesse EDV-gestützt abbilden und ihre Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten teilweise oder ganz in elektronischer Form erfüllen. Dabei gelten die GoBD ganz unabhängig von der Betriebsgröße.

EINBLICK

GoBD Grundsätze

Grundsätzlich sehen die GoBD vier Spielregeln vor, die bei Buchführung und Aufbewahrung elektronischer Unterlagen eingehalten werden müssen, um Steuernachzahlungen zu vermeiden:

Unveränderbarkeit

Es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die keinen Rückschluss zulassen, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht wurden.

Vollständigkeit

Es sind alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens (Buchungen, Einnahmen, Ausgaben, etc. ) vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen.

Nachvollziehbarkeit

Die Verarbeitung der einzelnen Buchungen, sowie sowie das dabei angewandte Buchführungs- oder Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein.

Verfügbarkeit

Die Daten müssen bis zu Ende der Aufbewahrungsfrist so vorgehalten werden, dass der Prüfer (des Finanzamts) immer im Rahmen einer Steuerprüfung auf die Daten zugreifen kann.

Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit

Für die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Finanzbuchführung ist nach den GoBD eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation notwendig, die alle System- bzw. Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentiert.

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Erstellung von Verfahrens- dokumentationen

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen natürlich auch die komplette Verfahrensdokumentation.

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