BAFA geht in die Verlängerung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die bis zum 31.12.2020 geltende Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows hinsichtlich der Höhe der Förderung, der Inhalte, der Beratung und des Verfahrens im Wesentlichen um zwei Jahre, also bis zum 31.12.2022, verlängern!
Änderungen sind bei einigen Merkblättern vorgesehen, die mit der Richtlinienverlängerung am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen.
Für Zuschussanträge ab 01.01.2021 gilt folgende To-do-Liste:
  • Neue Beratererklärung
  • Lebenslauf aller Geschäftsführer des Beratungsunternehmens muss vorgelegt werden
  • Lebenslauf der angestellten Berater (Beratungen durch freie Mitarbeiter/Subberater ist nicht mehr möglich. Diese müssen sich selbst als Berater registrieren)
  • Aktueller (maximal 4 Wochen alter) der Rechtsform entsprechender Nachweis der selbständigen Tätigkeit
  • gültiger QM-Nachweis mit Standards für Mitarbeiter
  • Erklärung und Unterschrift im Beratungsbericht…
Weitere Informationen zur BAFA-Verlängerung und Förderung unternehmerischen Know-hows – klick hier!

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